
Immobilienbewertung Deutschland
Immobilienbewertung Deutschland – Willkommen bei Ihrem kompetenten Partner für professionelle Immobiliengutachten in ganz Deutschland. Ob Sie einen Immobiliengutachter für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder steuerliche Zwecke benötigen – unsere zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellen rechtssichere Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Mit unserem bundesweiten Service sind wir in über 139 Orten für Sie da.
Als Spezialisten für Grundstücksbewertung, Hausbewertung, Wohnungsbewertung und Gewerbeimmobilien-Bewertung unterstützen wir Sie kompetent bei allen Bewertungsanlässen.
Wann brauchen Sie ein Immobiliengutachten?
Ein professionelles Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten wird in vielen Situationen benötigt, um den objektiven Immobilienwert rechtssicher zu ermitteln:
- Erbschaft und Erbauseinandersetzung – zur fairen Aufteilung des Nachlasses und gegenüber dem Finanzamt
- Scheidung und Zugewinnausgleich – zur objektiven Ermittlung des Immobilienwerts bei Vermögensteilung
- Kauf oder Verkauf – zur Absicherung des Kaufpreises und als Verhandlungsgrundlage
- Finanzamt und Steuererklärung – bei Erbschafts-, Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer
- Beleihung und Finanzierung – für Banken und Kreditinstitute zur Kreditsicherung
- Betriebsvermögen und Bilanzierung – für Unternehmen und Selbstständige
Unsere Gutachtenarten
Verkehrswertgutachten (gerichtsfest)
Das Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Gutachten nach § 194 BauGB, das von Gerichten, Finanzämtern und Behörden vollständig anerkannt wird. Bei der Erstellung werden alle wertrelevanten Faktoren systematisch erfasst: Lage, Zustand, Ausstattung, bauliche Gegebenheiten, rechtliche Situation und die aktuelle Marktsituation. Das Ergebnis ist ein gerichtsfestes Dokument mit nachvollziehbarer Wertermittlung und detaillierter Begründung.
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten ist eine kompakte Wertermittlung für private Zwecke. Es eignet sich ideal für Kaufentscheidungen, Verkaufsvorbereitungen oder zur ersten Orientierung über den aktuellen Marktwert. Das Kurzgutachten ist kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten, jedoch nicht gerichtsfest und nicht für behördliche Zwecke geeignet.
Restnutzungsdauer Gutachten
Mit einem Restnutzungsdauer Gutachten können Sie die steuerliche Abschreibung (AfA) Ihrer Immobilie optimieren. Liegt die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer unter der pauschalen Nutzungsdauer von 50 Jahren, können Sie eine höhere Abschreibung geltend machen. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen ein Gutachten nach § 7 Abs. 4 EStG, das vom Finanzamt anerkannt wird. So reduzieren Sie Ihre Steuerlast bei vermieteten Immobilien erheblich.
Wichtiger Hinweis: Wir bieten keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Für die steuerliche Geltendmachung der verkürzten Restnutzungsdauer empfehlen wir, die individuellen Auswirkungen mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt abzustimmen.
Ablauf einer Immobilienbewertung
Eine professionelle Immobilienbewertung folgt einem strukturierten Prozess, der Transparenz und Qualität gewährleistet:
- Kontaktaufnahme und Erstberatung: Wir besprechen Ihr Anliegen und den Bewertungsanlass
- Unterlagenprüfung: Sie stellen uns die erforderlichen Dokumente zur Verfügung
- Objektbesichtigung: Unsere Sachverständigen besichtigen Ihre Immobilie persönlich
- Wertermittlung: Wir führen die Bewertung nach ImmoWertV durch
- Gutachtenerstellung: Sie erhalten das fertige Gutachten als Dokument
Die drei Verfahren der Verkehrswertermittlung
Unsere zertifizierten Sachverständigen ermitteln den Verkehrswert Ihrer Immobilie nach den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Immobilienart und Datenlage wählen wir das geeignete Verfahren oder kombinieren mehrere Verfahren.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist das marktnaheste Verfahren der Immobilienbewertung. Dabei wird der Verkehrswert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Die Grundlage bilden die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Das Verfahren eignet sich besonders für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren bewertet Immobilien nach ihrem nachhaltigen Ertragspotenzial. Der Verkehrswert ergibt sich aus dem Bodenwert und dem Barwert der zukünftig erzielbaren Reinerträge. Dieses Verfahren wird bei vermieteten Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien angewendet.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ermittelt den Verkehrswert aus dem Bodenwert und dem Sachwert der baulichen Anlagen. Der Gebäudesachwert wird aus den Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung berechnet. Dieses Verfahren kommt bei selbstgenutzten Immobilien und Sonderimmobilien zum Einsatz.
Welche Immobilien bewerten wir?
Unsere zertifizierten Sachverständigen bewerten alle Arten von Immobilien in Deutschland:
Wohnimmobilien
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und Zweifamilienhäuser.
Gewerbeimmobilien
Büroimmobilien, Logistikimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, Produktionsimmobilien und gemischt genutzte Immobilien.
Sonderimmobilien und Grundstücke
Bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte, land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Zertifizierte Immobiliensachverständige
Unsere Sachverständigen sind zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Diese internationale Norm stellt sicher, dass unsere Immobiliengutachter über die erforderlichen Fachkenntnisse, Erfahrung und Unabhängigkeit verfügen. Unsere Gutachten entsprechen den Vorgaben der ImmoWertV und werden von Finanzämtern, Gerichten und Behörden anerkannt.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung in Deutschland
Was kostet ein Immobiliengutachten in Deutschland?
Die Kosten für ein Immobiliengutachten in Deutschland hängen von der Art des Gutachtens, der Immobilienart und der Komplexität der Bewertung ab. Ein umfassendes Verkehrswertgutachten ist aufgrund des höheren Aufwands teurer als ein Kurzgutachten. Die Honorare orientieren sich an der Komplexität des Objekts und dem erforderlichen Zeitaufwand. Bei uns erhalten Sie vor Auftragserteilung eine transparente Preisauskunft ohne versteckte Kosten. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Die Dauer einer Immobilienbewertung variiert je nach Gutachtentyp, Objektgröße und Komplexität der Immobilie. Ein Kurzgutachten kann in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen nach der Besichtigung fertiggestellt werden. Ein umfassendes Verkehrswertgutachten benötigt etwa 2-4 Wochen nach der Objektbesichtigung. Nach dem Ortstermin werden alle Unterlagen sorgfältig ausgewertet und der Marktwert nach normierten Verfahren ermittelt.
Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten wird in verschiedenen Situationen benötigt, in denen eine rechtssichere und gerichtsfeste Wertermittlung erforderlich ist. Typische Anlässe sind Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Enteignungen, steuerliche Zwecke oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Auch bei Zwangsversteigerungen, Bilanzbewertungen oder der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ist ein Verkehrswertgutachten unverzichtbar. Banken und Finanzämter akzeptieren nur gerichtsfeste Gutachten von qualifizierten Sachverständigen. Für den privaten Verkauf oder eine erste Werteinschätzung reicht oft ein Kurzgutachten aus. Wir beraten Sie gerne, welche Gutachtenart für Ihren Zweck die richtige ist.
Welche Rolle spielt die Lage bei der Immobilienbewertung?
Die Lage ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Immobilienbewertung und hat erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert. Dabei unterscheiden wir zwischen der Makrolage und der Mikrolage. Die Makrolage umfasst die regionale Einbindung, wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur der Region. Die Mikrolage bezieht sich auf das unmittelbare Umfeld wie Nachbarschaft, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und soziale Infrastruktur. Eine erstklassige Lage kann den Immobilienwert erheblich steigern, während eine ungünstige Lage zu deutlichen Abschlägen führt. Bei der Wertermittlung berücksichtigen wir alle lagerelevanten Faktoren systematisch.
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
Für ein Immobiliengutachten benötigen wir verschiedene Unterlagen zur fundierten Wertermittlung. Dazu gehören ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte und vorhandene Bauunterlagen wie Baupläne und Baugenehmigungen. Außerdem sind Wohnflächenberechnung und Energieausweis erforderlich. Bei vermieteten Objekten benötigen wir die Mietverträge, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Was ist ein zertifizierter Immobiliensachverständiger?
Ein zertifizierter Immobiliensachverständiger hat seine Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nachgewiesen. Diese internationale Norm garantiert umfassende Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und Unabhängigkeit bei der Immobilienbewertung. Unsere Gutachter sind zertifiziert und erstellen Gutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV. Die Zertifizierung wird regelmäßig durch Fortbildungen und Rezertifizierungen erneuert.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja, unsere Verkehrswertgutachten werden vom Finanzamt bundesweit vollständig anerkannt. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des § 194 BauGB und der ImmoWertV. Bei Erbschaft oder Schenkung kann ein Gutachten helfen, einen niedrigeren Wert als den pauschalen Bodenrichtwert nachzuweisen und erheblich Steuern zu sparen. Unsere Gutachten sind detailliert begründet und halten auch einer Prüfung durch das Finanzamt stand.
Wofür brauche ich ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten wird in vielen Situationen benötigt, um den objektiven Wert einer Immobilie zu ermitteln. Beim Kauf oder Verkauf dient es zur Absicherung des Kaufpreises und schützt vor Fehlentscheidungen. Bei Erbschaft und Schenkung ist es für das Finanzamt zur Berechnung der Steuer erforderlich. Auch bei Scheidung zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs, zur Beleihung bei Banken sowie bei Versicherungsfragen ist ein professionelles Gutachten unverzichtbar.
Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
Der Verkehrswert wird nach den normierten Verfahren der ImmoWertV ermittelt. Je nach Immobilienart kommen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz. Unsere Gutachter wählen das geeignete Verfahren und berücksichtigen die lokale Marktsituation. Dabei fließen Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und aktuelle Marktentwicklungen in die Bewertung ein.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Das Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes, gerichtsfestes Dokument nach § 194 BauGB mit detaillierter Begründung und vollständiger Dokumentation. Es wird von Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt und ist bei rechtlichen Auseinandersetzungen erforderlich. Das Kurzgutachten ist eine kompaktere Werteinschätzung für private Zwecke und deutlich kostengünstiger. Es eignet sich für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf, ist jedoch nicht gerichtsfest.
Was ist ein Restnutzungsdauer Gutachten?
Ein Restnutzungsdauer Gutachten ermittelt die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Liegt diese unter der pauschalen Nutzungsdauer von 50 Jahren, können Sie eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA) geltend machen. Das Gutachten wird nach § 7 Abs. 4 EStG erstellt und vom Finanzamt anerkannt. So können Sie Ihre Steuerlast bei vermieteten Immobilien erheblich reduzieren und die Rendite Ihrer Kapitalanlage verbessern.
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- Zertifizierte Immobiliensachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Gutachten nach ImmoWertV – anerkannt bei Finanzämtern und Gerichten
- Restnutzungsdauer Gutachten für steuerliche Optimierung
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