Betreuung
Im Falle einer Betreuung eines Menschen muss oft auch die Bewertung von Immobilien erfolgen. Dies kann notwendig werden, wenn der Betreute beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln und somit auch nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Immobilien zu kümmern. In diesem Fall wird ein Sachverständiger hinzugezogen, der den Wert der Immobilie ermittelt.
Die Bewertung einer Immobilie im Rahmen einer Betreuung stellt besondere Anforderungen an den Immobiliensachverständigen. Es müssen nicht nur alle relevanten Aspekte wie Zustand, Ausstattung und Lage berücksichtigt werden, sondern auch eventuelle Besonderheiten des Betreuten sowie dessen Bedürfnisse und Wünsche. Zudem muss der Sachverständige bei der Bewertung besonders sorgfältig vorgehen, da die Entscheidungen im Namen des Betreuten getroffen werden und dieser selbst nicht mehr in der Lage ist, Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen. Eine korrekte Bewertung ist daher essenziell für eine gerechte Vermögensaufteilung innerhalb der Familie oder bei einem Verkauf.
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