Wohnungsbauprämie

Die staatliche Förderung der Wohnungsbauprämie richtet sich an Bausparer, die in eine selbstgenutzte oder vermietete Wohnung investieren möchten. Mit dieser Maßnahme soll die Bildung von Eigenkapital gefördert und der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden.

Der Staat übernimmt die Zahlung der Wohnungsbauprämie, welche in der Regel 8,8 % der Einzahlungen in einen Bausparvertrag ausmacht und maximal 45 Euro pro Jahr beträgt. Um die Prämie zu erhalten, müssen Bausparer ein Jahreseinkommen von höchstens 25.600 Euro vorweisen, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 51.200 Euro.

Die Wohnungsbauprämie kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise den Erwerb, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie. Es besteht jedoch eine Sperrfrist von sieben Jahren, bevor die angesparten Mittel aus dem Bausparvertrag abgerufen werden können. Zudem müssen die geförderten Mittel innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung der Wohnungsbauprämie für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren, müssen Bausparer einen entsprechenden Antrag bei ihrer Bausparkasse stellen und nachweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Prämie wird in der Regel jährlich ausgezahlt und kann bis zu sieben Jahre in Anspruch genommen werden.

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