Versicherungswert
Im Versicherungsvertrag wird der Versicherungswert als Entschädigung für Schäden vereinbart. Sein Ziel ist es, den Wert von Gegenständen zu bestimmen, die versichert werden sollen, und als Grundlage für die Entschädigungshöhe bei einem möglichen Schadensfall zu dienen.
Die Versicherungswerte variieren je nach Art der Versicherung. In der Sachversicherung werden beispielsweise Gebäude, Hausrat, technische Anlagen und Fahrzeuge versichert. Hierbei kann der Versicherungswert auf Basis des Neuwerts, des Zeitwerts oder des Wiederbeschaffungswerts festgelegt werden. Der Neuwert stellt den Wert dar, der notwendig ist, um eine neue Sache zu beschaffen, der Zeitwert entspricht dem aktuellen Wert der Sache unter Berücksichtigung von Alter und Zustand und der Wiederbeschaffungswert umfasst die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der beschädigten Sache.
In der Personenversicherung wie der Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Versicherungswert auf Basis des versicherten Risikos festgelegt. Hier können das Alter, das Geschlecht oder der Gesundheitszustand des Versicherten eine Rolle spielen.
Die korrekte Bestimmung des Versicherungswerts ist von großer Bedeutung, da eine falsche Festlegung zu einer Unter- oder Überversicherung führen kann. Hingegen führt eine Überversicherung dazu, dass man zu hohe Prämien zahlt, da der Versicherungswert den tatsächlichen Wert des versicherten Gegenstands übersteigt.
Um den Versicherungswert zu ermitteln, kann man sich an spezialisierte Gutachter oder Sachverständige wenden, die aufgrund von Marktdaten, Fachkenntnissen und ihrer Erfahrung den Wert des zu versichernden Objekts oder des Risikos beurteilen und ein entsprechendes Wertgutachten erstellen.
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