Teilungserklärung

Bei einer Teilungserklärung handelt es sich um ein offizielles Dokument, das den Aufbau eines Gebäudes oder eines Grundstücks in mehrere unabhängige Einheiten regelt. In der Regel wird die Teilungserklärung von einem Eigentümer oder Bauträger aufgesetzt und ist eine Voraussetzung für die Schaffung von Eigentumswohnungen oder Teileigentum an einem Grundstück.

Die Teilungserklärung gibt detaillierte Informationen zu den einzelnen Einheiten sowie deren Ausstattung und definiert auch gemeinschaftliche Flächen und Anlagen, die von den Eigentümern gemeinsam genutzt werden. Zusätzlich werden die Eigentumsanteile an diesen gemeinschaftlichen Flächen in der Teilungserklärung festgelegt.

Die Teilungserklärung regelt auch die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und die Organisation der Verwaltung der gemeinschaftlichen Flächen und Anlagen. Außerdem werden Regeln für die Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen und Anlagen festgelegt.

Die Teilungserklärung stellt eine wichtige rechtliche Grundlage für die Bildung von Wohneigentum dar und regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer und der Eigentümergemeinschaft. Sie ist auch von Bedeutung für die Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch und somit für den Nachweis des Eigentums.

Änderungen an der Teilungserklärung können im Einvernehmen aller Eigentümer vorgenommen werden, müssen jedoch notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Um auf geänderte Gegebenheiten wie eine veränderte Nutzung, Modernisierung oder Sanierung zu reagieren, kann es notwendig sein, die Teilungserklärung anzupassen. Die Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes oder Grundstücks in separate Einheiten regelt und die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie der Eigentümergemeinschaft festlegt. Bei Zustimmung aller Eigentümer kann die Teilungserklärung im Laufe der Zeit verändert werden.

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