Kaltmiete
In Deutschland spricht man von Kaltmiete, wenn ein Mieter seinem Vermieter monatlich eine Gebühr für die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses bezahlt, ohne dass darin die Kosten für Heizung, Strom und andere Nebenkosten enthalten sind. Die Kaltmiete ist somit die Grundmiete, die der Vermieter für die Bereitstellung des Wohnraums verlangen kann. Die Höhe der Kaltmiete wird in der Regel von Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt bestimmt und ist abhängig von Faktoren wie der Lage, Größe und Zustand der Wohnung. Die Kaltmiete wird in der Regel monatlich im Voraus bezahlt und kann jährlich erhöht werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Unabhängig davon, ob ein Mieter die Wohnung tatsächlich nutzt oder nicht, ist er verpflichtet, die Kaltmiete zu zahlen. Diese bildet die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten, die in der Regel zusätzlich zur Kaltmiete anfallen. Die Höhe der Nebenkosten wird vom Vermieter geschätzt und als monatliche Vorauszahlung vom Mieter verlangt. Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt eine genaue Abrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet werden.
Bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sollten Mieter nicht nur auf die Höhe der Kaltmiete achten, sondern auch auf die Höhe der Nebenkosten. Ein niedriger Kaltmietpreis kann durch hohe Nebenkosten ausgeglichen werden, was zu einer höheren Gesamtmiete führt.
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