Investitionsabzugsbetrag

Ein Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die in Deutschland Unternehmen und Selbstständigen gewährt wird, um Investitionen in neue Anlagen, Maschinen oder Fahrzeuge zu fördern. Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Unternehmen einen Teil der Investitionskosten bereits in der Steuererklärung des aktuellen Jahres geltend machen, bevor die tatsächliche Investition getätigt wird.

Das bedeutet, dass Unternehmen, die den Investitionsabzugsbetrag nutzen, einen Teil ihrer geplanten Investitionskosten bereits im aktuellen Jahr als Betriebsausgaben abziehen können, auch wenn das investierte Geld erst in den kommenden Jahren ausgegeben wird. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf maximal 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten begrenzt, jedoch höchstens 200.000 Euro pro Jahr.

Durch die vorzeitige Berücksichtigung der Investitionskosten in der Steuererklärung des aktuellen Jahres können Unternehmen ihren steuerpflichtigen Gewinn reduzieren und somit ihre Steuerlast senken. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zu können. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzug tatsächlich erfolgen und das betreffende Wirtschaftsgut muss ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann der Investitionsabzugsbetrag ein bedeutender Anreiz sein, um Investitionen in neue Anlagen, Maschinen oder Fahrzeuge zu tätigen und somit wettbewerbsfähig zu bleiben. Dennoch sollten Unternehmen bei der Planung von Investitionen stets die langfristigen Kosten und den Nutzen im Auge behalten und nicht allein aufgrund der steuerlichen Vorteile investieren.

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