Immissionsschutzrecht

Das deutsche Umweltrecht umfasst auch das Immissionsschutzrecht, welches sich auf den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Lärm, Gerüchen und Luftverschmutzung konzentriert. Dieses Rechtsgebiet legt fest, welche Emissionen erlaubt sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Umweltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Immissionsschutzrecht beinhaltet zahlreiche Bestimmungen, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) oder der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (IMASV) enthalten sind.

Zu den Maßnahmen des Immissionsschutzes gehören die Begrenzung von Emissionsgrenzwerten für Industrie und Verkehr, die Festlegung von Lärmschutzzonen und die Überwachung von Emissionen durch regelmäßige Messungen. Wenn notwendig, können auch Maßnahmen wie die Schließung von Betrieben oder die Abschaltung von Anlagen ergriffen werden, um eine Überschreitung der Grenzwerte zu vermeiden.

Das Immissionsschutzrecht ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen. Es fördert die Nutzung umweltfreundlicher Technologien und Methoden und stellt sicher, dass Unternehmen und Institutionen strenge Vorschriften einhalten, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Allerdings ist das Immissionsschutzrecht auch ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet.

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