Hebesatz

Im deutschen Steuerrecht wird der Hebesatz als der Prozentsatz verstanden, mit dem eine Gemeinde oder andere Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Steuer auf die Bemessungsgrundlage aufschlägt. Der Hebesatz ist für verschiedene Steuerarten gültig, wie beispielsweise die Gewerbesteuer, Grundsteuer oder die Hundesteuer. Die Höhe des Hebesatzes beeinflusst die Höhe der Steuer, die von einem Steuerpflichtigen an die Gemeinde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts entrichtet werden muss. Dabei gilt, dass eine höhere Steuerlast bei einem höheren Hebesatz entsteht.

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für die Höhe des Hebesatzes, vielmehr wird er von jeder Gemeinde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts individuell festgelegt. Der Hebesatz kann somit von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein und sich von Jahr zu Jahr verändern.

Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind daran interessiert, den Hebesatz so zu festzulegen, dass ihre Einnahmen aus den Steuern ausreichend sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen, jedoch nicht zu hoch sind, um die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und die Kaufkraft der Einwohner zu belasten. Bei der Festlegung des Hebesatzes werden daher die Interessen der Gemeinde und der Bürger und Unternehmen gegeneinander abgewogen. Die Höhe des Hebesatzes kann daher auch ein Indikator für die Wirtschaftsfreundlichkeit einer Gemeinde sein.

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