Hausgeld

Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses in einer Eigentümergemeinschaft, auch bekannt als Wohnungseigentümergemeinschaft oder WEG, muss monatlich das Hausgeld gezahlt werden. Es dient dazu, gemeinsame Kosten und Aufwendungen abzudecken, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandhaltung des Gebäudes und des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen.

Zu den Kosten, die über das Hausgeld finanziert werden, gehören Ausgaben für die Instandhaltung und Reparatur des Gebäudes, Verwaltungskosten, Versicherungsprämien und die Kosten für den Betrieb von Aufzügen, Heizung oder Gemeinschaftsräumen. Die Höhe des Hausgeldes wird in der Regel auf Basis des jährlichen Wirtschaftsplans der Eigentümergemeinschaft festgelegt und durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung bestätigt.

Das Hausgeld ist somit eine wichtige Finanzierungsquelle für die WEG und dient dazu, die gemeinschaftlichen Belange und Pflichten der Eigentümer zu erfüllen. Jeder Eigentümer zahlt gemäß seinem Miteigentumsanteil an der Wohnanlage.

Es ist für Eigentümer von großer Bedeutung, das Hausgeld regelmäßig und fristgerecht zu zahlen, da ansonsten der Anspruch auf die gemeinschaftlichen Leistungen und Einrichtungen der WEG verloren gehen kann. Bei Zahlungsverzug drohen zudem Mahngebühren und weitere Konsequenzen wie eine Zwangsvollstreckung.

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