Grundstück

Eine Fläche auf der Erdoberfläche, die eine eigene Parzellennummer und einen eigenen Grundbuch-Eintrag aufweist, wird als Grundstück bezeichnet. Es ist ein unbewegliches Stück Land und gehört zum Grundvermögen. Grundstücke können entweder unbebaut oder bebaut sein und dienen oft als Grundlage für den Kauf oder Verkauf von Immobilien.

Grundstücke können von verschiedenen Eigentümern gehalten werden, wie Privatpersonen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen wie Städten oder Gemeinden. Das Eigentum an einem Grundstück kann durch den Kauf oder Verkauf, durch Erbschaft oder Schenkung oder durch andere rechtliche Verfahren erworben oder übertragen werden.

Um eine eindeutige Identifizierung und Zuordnung zu gewährleisten, werden Grundstücke in der Regel in Flurkarten oder Katasterplänen erfasst. Die Eigentumsverhältnisse werden im Grundbuch eingetragen.

Die Nutzung von Grundstücken kann je nach örtlichen Bebauungsplänen und Vorschriften unterschiedlich sein. Zum Beispiel können Grundstücke als Wohngrundstück, Gewerbegrundstück, landwirtschaftliches Grundstück oder Wald genutzt werden. Es sind bestimmte Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, die je nach Art der Nutzung unterschiedlich sein können.

Der Wert eines Grundstücks kann von seiner Größe, Lage und Beschaffenheit beeinflusst werden.

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