Grundsteuer

Die Erhebung der Grundsteuer richtet sich auf das Eigentum von Grundstücken und Gebäuden und stellt für Gemeinden und Städte in Deutschland eine bedeutende Einkommensquelle dar. Der Einheitswert, der vom Finanzamt ermittelt wird, bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuer und spiegelt den Wert des Grundstücks mit dem darauf befindlichen Gebäude wider. Die Grundsteuer wird in der Regel jährlich erhoben und variiert je nach Bundesland und Kommune zwischen 0,2 % und 1,0 % des Einheitswerts.

Als direkte Steuer obliegt es den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden, die Grundsteuer zu begleichen, während Mieter in der Regel von dieser Steuer befreit sind, da sie nicht im Besitz des Grundstücks oder Gebäudes sind. Die Einnahmen aus der Grundsteuer werden zur Deckung öffentlicher Aufgaben wie beispielsweise Straßenbau, Bildung, Kultur oder Sozialleistungen verwendet, wodurch die Höhe der Steuer auch von der finanziellen Lage der Kommune abhängen kann.

Aufgrund ihrer umstrittenen Natur wird die Grundsteuer in Deutschland in naher Zukunft durch ein neues Steuermodell ersetzt werden, dessen Einführung jedoch aufgrund der komplexen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen noch nicht abgeschlossen ist. Alles in allem ist die Grundsteuer jedoch eine bedeutende Steuer zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben auf kommunaler Ebene.

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