Bodenrichtwert

Die Bestimmung des Wertes von Grundstücken ist maßgeblich vom Bodenrichtwert abhängig. Dieser gibt Auskunft darüber, welcher Wert pro Quadratmeter für einen bestimmten Bodenrichtwertbezirk für unbebaute Grundstücke zu erwarten ist. Es ist jedoch zu beachten, dass der Bodenrichtwert lediglich eine Orientierungshilfe für die mögliche Wertentwicklung und den Preisvergleich von vergleichbaren Grundstücken darstellt und keine genaue Festlegung des Wertes eines konkreten Grundstücks ist.

Die zuständigen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln den Bodenrichtwert anhand tatsächlicher Verkaufspreise für Grundstücke, die in einem bestimmten Bezirk liegen und vergleichbare Eigenschaften aufweisen, wie beispielsweise die Lage, Größe, Beschaffenheit und die Art und das Maß der möglichen Bebauung.

Der Bodenrichtwert ist üblicherweise in Euro pro Quadratmeter angegeben und ist für alle Grundstücke innerhalb des Bodenrichtwertbezirks gleich. Er dient als unerlässliche Basis für die Bewertung von Grundstücken, insbesondere bei der Ermittlung des Verkehrswerts. Auch bei der Festlegung von Grundstückspreisen, bei der Erstellung von Bebauungsplänen oder bei der Bewertung von Immobilien für Steuerzwecke ist der Bodenrichtwert von Bedeutung. Trotzdem sollte stets berücksichtigt werden, dass der Bodenrichtwert lediglich eine Orientierungshilfe darstellt und keine genaue Festlegung des tatsächlichen Grundstückswerts ist.

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