Baurecht

Im öffentlichen Recht gibt es einen Teilbereich, der sich mit dem Thema Bauen beschäftigt - das Baurecht. Es beinhaltet das Bauplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht und dient als rechtskräftige Basis für die Entstehung, Nutzung und Veränderung von Bauwerken.

In diesem Rechtsgebiet werden die Anforderungen für die Erteilung von Baugenehmigungen festgelegt. Dabei müssen die Bauvorhaben den Bestimmungen der Bauleitpläne entsprechen und dürfen keinesfalls die öffentlichen Interessen wie Umwelt- und Denkmalschutz beeinträchtigen. Zudem müssen sie den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen und bestimmte Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel den Brandschutz oder die Barrierefreiheit.

Das Baurecht beschäftigt sich ebenso mit Fragen der Haftung bei Baumängeln oder der Einhaltung von Verträgen zwischen Bauherren und Bauunternehmen. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Nachbarn, zum Beispiel das Abstandsgebot zwischen Gebäuden oder die Lärmbelästigung während der Bauphase.

Das Ziel des Baurechts ist es, eine geordnete und sichere Bebauung zu gewährleisten und dabei sowohl die Interessen der Bauherren und -herrinnen als auch der Nachbarn und der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Es sorgt dafür, dass Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine hohe Qualität aufweisen.

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