Bauplanungsrecht

Im Bauplanungsrecht sind alle rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften zusammengefasst, die für die Planung und Kontrolle der baulichen Nutzung des Bodens durch die Gemeinden und Städte notwendig sind. Es bildet somit die Grundlage für die Bauleitplanung und legt die Bedingungen fest, unter denen Bauvorhaben genehmigt werden können.

Das Bauplanungsrecht umfasst insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), das die Grundlage für die Bauleitplanung bildet und die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen regelt. Es legt auch die Grundsätze für die Bodennutzung fest, wie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Schaffung einer bedarfsgerechten Infrastruktur und den Schutz von Natur und Landschaft.

Weiterhin werden im Bauplanungsrecht die Anforderungen an Bauvorhaben festgelegt. Diese müssen den Bauleitplänen entsprechen und dürfen die öffentlichen Belange wie Umwelt- und Denkmalschutz nicht beeinträchtigen. Zudem müssen sie den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen und eine Baugenehmigung erhalten.

Das Bauplanungsrecht betrifft alle Beteiligten im Baubereich, von der Planung über die Errichtung bis zur Nutzung von Gebäuden. Es zielt darauf ab, eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung sicherzustellen und die Interessen der verschiedenen Akteure wie Bürgerinnen und Bürger, Investoren, Umwelt- und Naturschützer sowie der Verwaltung zu berücksichtigen.

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