Bauleitplanung

Die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde langfristig gesteuert wird und den Bedürfnissen aller Bürger und Interessen gerecht wird.

Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit stellt die Bauleitplanung einen wichtigen Bestandteil dar. Ihr Ziel ist es, die räumliche Entwicklung einer Gemeinde langfristig zu steuern und zu optimieren. Hierbei kommen zwei verschiedene Planungsinstrumente zum Einsatz: Zum einen der Flächennutzungsplan, der grobmaschig die Nutzung des gesamten Gemeindegebiets regelt und vorgibt, welche Flächen für welche Zwecke genutzt werden dürfen. Zum anderen der Bebauungsplan, der detaillierte Vorgaben für einzelne Bereiche des Gemeindegebiets macht und damit bindend für alle Bauvorhaben in diesem Bereich ist.

Die Bauleitplanung wird von der Gemeinde oder Stadtverwaltung durchgeführt und ist ein offener Prozess, an dem auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden können. Regelmäßige Bürgerbeteiligungen und öffentliche Auslegungen ermöglichen den Dialog mit der Öffentlichkeit und tragen so zur Schaffung einer sinnvollen und nachhaltigen räumlichen Entwicklung bei. Dabei werden alle Interessen berücksichtigt, um eine Balance zwischen Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur, Wohnen und Gewerbe zu schaffen.

Die Bauleitplanung ist somit ein wichtiges Instrument, um eine geordnete Bebauung zu ermöglichen und den Bedürfnissen aller Bürger gerecht zu werden. Sie stellt sicher, dass die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde langfristig gesteuert wird und somit eine nachhaltige Entwicklung möglich ist.

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