Abstandsfläche

Die Abstandsfläche stellt einen Bereich des Grundstücks dar, den ein Bauherr oder Eigentümer freihalten muss, um Beeinträchtigungen des angrenzenden Nachbargrundstücks zu verhindern. Solche Beeinträchtigungen können durch Schattenwurf, Lärm, Sichtbehinderungen oder eingeschränkte Belichtung entstehen. Folglich fungiert die Abstandsfläche als Schutzzone zwischen zwei Grundstücken und sichert das Nachbarrecht.

Die Größe der Abstandsfläche und die Art der einzuhaltenden Abstände sind in den Landesbauordnungen geregelt und hängen unter anderem von der Art des geplanten Bauwerks sowie der Lage und Größe des Grundstücks ab. In der Regel müssen Abstandsflächen sowohl zum Nachbargrundstück als auch zu öffentlichen Straßen eingehalten werden.

Die Einhaltung der Abstandsflächen wird vom Bauamt überwacht und bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Im Falle eines Streits zwischen Nachbarn über die Einhaltung der Abstandsflächen kann ein Gerichtsverfahren erforderlich sein.

Um spätere Konflikte und Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, die Abstandsflächen bereits in der Planungsphase eines Bauprojekts zu berücksichtigen. Auch beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sollte auf die Einhaltung der Abstandsflächen geachtet werden.

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