Wie werden Immobilien mit Erbbaurecht bewertet?

Bei Immobilien, die mit einem Erbbaurecht verbunden sind, erfolgt die Bewertung anders als bei Immobilien ohne dieses Recht. Das Erbbaurecht ist ein grundstückbezogenes Recht, bei dem der Eigentümer des Grundstücks einem anderen das Recht gibt, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder es anderweitig zu nutzen. Der Erbbauberechtigte erwirbt dabei lediglich das Nutzungsrecht, das Eigentum bleibt beim Grundstückseigentümer.

Die Bewertung von Immobilien mit Erbbaurecht berücksichtigt zwei wichtige Faktoren: Zum einen den Wert des Gebäudes oder der Anlage auf dem Grundstück und zum anderen den Wert des Erbbaurechts selbst. Der Wert des Erbbaurechts wird üblicherweise auf Basis des Ertragswertverfahrens ermittelt. Hierbei wird der Ertrag, den der Erbbauberechtigte aus der Nutzung des Grundstücks erwirtschaften kann, mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Der Faktor orientiert sich an vergleichbaren Grundstücken und berücksichtigt die Laufzeit des Erbbaurechts, die Inflation und die Restwertprognose. Die üblichen Bewertungsmethoden wie das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren kommen zur Anwendung, um den Wert des Gebäudes oder der Anlage zu bestimmen. In der Regel wird der Wert des Erbbaurechts separat ermittelt und anschließend zum Gesamtwert der Immobilie mit Erbbaurecht hinzugefügt.

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