Wie läuft eine Nutzungsänderung ab?

Eine Nutzungsänderung durchzuführen, erfordert in der Regel folgende Schritte: Zunächst muss geprüft werden, ob eine solche Änderung überhaupt möglich ist und ob sie den örtlichen Bauvorschriften sowie der Baunutzungsverordnung entspricht. Ist dies der Fall, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Hierbei sind sämtliche Unterlagen einzureichen, welche die bisherige und geplante Nutzung sowie die Art und Umfang der Veränderungen detailliert beschreiben. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Gegebenenfalls fordert sie weitere Informationen oder Unterlagen an. Nach der Prüfung wird entschieden, ob die Nutzungsänderung genehmigungsfähig ist oder ob weitere Anforderungen erfüllt werden müssen. Es kann auch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen, um Einsprüche von Anwohnern oder anderen Betroffenen zu ermöglichen. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Nutzungsänderung genehmigt. Allerdings werden in der Regel Auflagen und Bedingungen festgelegt, welche von den Antragstellern erfüllt werden müssen. Die Umsetzung der Nutzungsänderung setzt voraus, dass nach Erteilung der Genehmigung sämtliche Auflagen und Bedingungen erfüllt werden, die in dieser festgelegt wurden. Die Abnahme der Nutzungsänderung durch die zuständige Behörde erfolgt erst nach vollständiger Umsetzung. Sobald sämtliche Anforderungen erfüllt wurden, wird die Nutzungsänderung abschließend genehmigt. Es ist von großer Bedeutung, zu berücksichtigen, dass die Herangehensweise bei einer Nutzungsänderung von Bundesland zu Bundesland sowie von Kommune zu Kommune variieren kann. Demzufolge ist es für Antragsteller unabdingbar, sich bereits im Vorfeld bei der zuständigen Behörde über die jeweiligen Anforderungen und den exakten Ablauf zu informieren.

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