Wie läuft das Verfahren zur Beantragung einer Baugenehmigung ab?

Das Prozedere für die Einreichung eines Antrags auf Baugenehmigung kann von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, jedoch folgt es grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf:

Planung und Entwurf: Bevor ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden kann, bedarf es einer akkuraten Planungs- und Entwurfsphase. Hierbei werden sämtliche Belange des geplanten Bauvorhabens berücksichtigt, wie Standort, Größe, Architektur, Materialien und Kosten.

Antragstellung: Nach Abschluss der Planungsphase muss ein formeller Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden. Der Antrag muss sämtliche erforderlichen Unterlagen wie Pläne, Baubeschreibungen, Berechnungen und mögliche Nachweise zum Denkmalschutz umfassen.

Prüfung des Antrags: Die zuständige Baubehörde überprüft den Antrag und prüft, ob das geplante Bauvorhaben mit den geltenden Bauvorschriften und -gesetzen in Übereinstimmung steht. Dazu gehört die Überprüfung relevanter Aspekte wie Einhaltung von Sicherheitsabständen, Brandschutz und Denkmalschutz.

Genehmigung oder Ablehnung: Nach Durchführung der Prüfung kann die Baubehörde die Baugenehmigung erteilen oder ablehnen. Falls der Antrag abgelehnt wird, muss der Antragsteller die Gründe für die Ablehnung nachvollziehen und gegebenenfalls Änderungen am Bauvorhaben vornehmen, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann. Die Umsetzung des Bauvorhabens ist erst möglich, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Während der Bauphase ist es von großer Bedeutung, regelmäßig die Einhaltung der Baugenehmigung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht.

Nach Fertigstellung des Vorhabens ist eine endgültige Abnahme durch die zuständige Baubehörde erforderlich, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorschriften eingehalten wurden. Bei erfolgreicher Abnahme wird die Baugenehmigung endgültig erteilt.

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