Was ist eine Baugenehmigung?
Vor dem Beginn der Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage benötigen Bauherren eine behördliche Genehmigung, die als Baugenehmigung bezeichnet wird. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt und ist ein unerlässlicher Teil des Baugenehmigungsverfahrens.
Die Baugenehmigung gewährleistet, dass das Bauvorhaben den geltenden Vorschriften und Standards entspricht und eine sichere Nutzung gewährleistet. Hierzu werden die eingereichten Bauantragsunterlagen von der Bauaufsichtsbehörde auf Plausibilität, Rechtssicherheit und Einhaltung der Vorschriften des Baurechts geprüft. Dabei werden insbesondere die Bauordnung, das Bauplanungsrecht, das Denkmalschutzrecht, das Umweltrecht und das Nachbarschaftsrecht berücksichtigt.
Zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde müssen Bauherren in der Regel Lagepläne, Baupläne, Berechnungen, Gutachten und Nachweise vorlegen, die den Umfang und die Einhaltung der Bauvorschriften belegen. Wenn das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht, wird die Baugenehmigung erteilt. Es können jedoch auch Auflagen und Bedingungen an die Baugenehmigung geknüpft sein, die vom Bauherren einzuhalten sind.
Das Errichten von Gebäuden und baulichen Anlagen ohne eine Baugenehmigung ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen die Bauvorschriften kann zu Bußgeldern und sogar zum Abriss des illegal errichteten Gebäudes führen.
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