Was ist eine Abrissgenehmigung?

Um ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage abzureißen, bedarf es einer behördlichen Genehmigung, die als Abrissgenehmigung bezeichnet wird. Diese wird von der zuständigen Baubehörde erteilt, um sicherzustellen, dass der Abriss rechtmäßig und sicher durchgeführt wird. Die Genehmigung ist von Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Abriss den geltenden Bauvorschriften und bautechnischen Normen entspricht und keine Schäden an umliegenden Gebäuden oder der Umwelt entstehen. Zudem soll die Abrissgenehmigung sicherstellen, dass Asbest oder andere schädliche Stoffe ordnungsgemäß entfernt werden, um die Gesundheit der Arbeiter und Anwohner zu schützen.

Die Beantragung der Abrissgenehmigung ähnelt dem Antragsverfahren einer Baugenehmigung. Der Eigentümer oder der beauftragte Architekt müssen bei der zuständigen Baubehörde einen Antrag stellen und eine Vielzahl von Unterlagen einreichen. Hierzu zählen etwa Pläne des Gebäudes, Gutachten zum Zustand des Gebäudes sowie eine Beschreibung des geplanten Abbruchverfahrens.

In einigen Fällen kann eine Befreiung von der Abrissgenehmigung erteilt werden, etwa wenn es sich um ein Gebäude von geringer Größe handelt oder es nicht unter Denkmalschutz steht. In diesem Fall ist es dem Eigentümer erlaubt, den Abriss ohne behördliche Genehmigung durchzuführen.

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