Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis fungiert als umfassende Dokumentation zur energetischen Bewertung eines Gebäudes und bietet Informationen über dessen Energiebedarf oder -verbrauch. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet wird.

Gemäß den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es für jeden Eigentümer oder Vermieter obligatorisch, einen Energieausweis für ihr Gebäude oder ihre Wohnung vorzulegen, sofern sie diese vermieten oder verkaufen möchten. Auch bei Neuvermietungen oder einer Bestandsaufnahme im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist ein Energieausweis erforderlich.

Es existieren zwei Arten von Energieausweisen: der bedarfsorientierte und der verbrauchsorientierte Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes anhand von Daten wie Baujahr, Gebäudeform, Dämmung, Fenster, Heizung usw. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert hingegen auf den Verbrauchsdaten der Bewohner, die in der Regel aus den letzten drei Jahren stammen.

Der Energieausweis dient der transparenten Darstellung der energetischen Qualität eines Gebäudes oder einer Wohnung und unterstützt bei der Bewertung der Energieeffizienz. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch, die Energieeffizienzklasse, den CO2-Ausstoß sowie Einsparpotenziale im Zuge von Sanierungsmaßnahmen.

Als Verkäufer oder Vermieter sind Sie verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, sodass potenzielle Käufer oder Mieter sich ein umfassendes Bild von der energetischen Qualität des Gebäudes machen können. Eine Nichtbeachtung der Ausweispflicht kann mit Bußgeldern geahndet werden.

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