Muss ich bei einer Immobilienbewertung anwesend sein?

Als Eigentümer oder Auftraggeber sind Sie normalerweise nicht verpflichtet, bei der Immobilienbewertung anwesend zu sein. Ein unabhängiger Sachverständiger oder Gutachter kann Ihre Immobilie bewerten und eine genaue Bewertung erstellen, ohne Ihre direkte Anwesenheit zu benötigen. Der Gutachter wird in der Regel eine Ortsbesichtigung durchführen, um die Lage und äußeren Gegebenheiten Ihrer Immobilie zu beurteilen. Darüber hinaus kann er die Baupläne und Dokumente einsehen, die für die Bewertung erforderlich sind. In einigen Fällen kann es jedoch von Vorteil sein, wenn Sie als Eigentümer oder Auftraggeber anwesend sind, insbesondere wenn es um spezifische Informationen geht. Sie können dem Gutachter beispielsweise Informationen über Renovierungen, Modernisierungen oder Mängel an der Immobilie zur Verfügung stellen, die für die Bewertung von Bedeutung sein können. Es ist zu bedenken, dass die Bewertung einer Immobilie ein komplexer Prozess ist, der von vielen Faktoren abhängt. Daher ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Eigentümer oder Auftraggeber persönlich anwesend ist, um eine genaue Bewertung sicherzustellen. Dennoch ist es als Eigentümer oder Auftraggeber ratsam, sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen für die Bewertung verfügbar sind und dass der Gutachter in der Lage ist, alle Fragen zu beantworten, um eine präzise Bewertung zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die körperliche Anwesenheit des Eigentümers oder Auftraggebers bei einer Immobilienbewertung nicht unbedingt erforderlich ist.

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