Energieausweis
Als vorgeschriebenes Dokument informiert der Energieausweis über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohn- oder Gewerbeimmobilien ist er vorzulegen. Der Heizwärmebedarf und der Energieverbrauch des Gebäudes werden bewertet und die energetische Qualität auf einer Skala von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht) eingestuft. Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung werden ebenfalls genannt.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Der bedarfsorientierte Ausweis basiert auf technischen Daten und Bauplänen, während der verbrauchsorientierte Ausweis auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre beruht.
Käufern und Mietern hilft der Energieausweis bei der Bewertung der Energieeffizienz und ermöglicht eine bessere Planung der Energiekosten. Zudem trägt er dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Gebäudebestand langfristig energieeffizienter zu gestalten. In Deutschland ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden.
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