Wann benötige ich eine Abrissgenehmigung?

Im Normalfall ist eine Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage notwendig. Allerdings gibt es Ausnahmen und es ist zu beachten, dass die Regelungen zur Abrissgenehmigung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Grundsätzlich gilt, dass eine Abrissgenehmigung erforderlich ist, wenn das betreffende Gebäude oder die bauliche Anlage in einem Bebauungsplan oder einem städtebaulichen Vertrag als erhaltenswert eingestuft wird. Ebenso kann eine Genehmigung notwendig sein, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem Gebiet liegt, das als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.

Auch für Wohngebäude, die nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut wurden, können besondere Schutzregelungen gelten, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum zu erhalten.

Es wird empfohlen, sich vor dem geplanten Abriss bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall sollte man eine Genehmigung einholen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wenn man eine Abrissgenehmigung beantragen möchte, müssen in der Regel eine Vielzahl von Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.

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