Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Flächennutzungsplans?

Ein bedeutendes Element der raumplanerischen Konzeption ist der Flächennutzungsplan (FNP), welcher eine Übersicht über die beabsichtigte Flächennutzung im jeweiligen Planungsgebiet liefert. Die wesentlichen Bestandteile des Flächennutzungsplans beinhalten die folgenden Aspekte:

Flächennutzungsdarstellung: Der FNP stellt die geplante Flächennutzung des Planungsgebiets dar, wobei unterschiedliche Nutzungsarten wie Wohnen, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, Erholung, Verkehr sowie Natur- und Landschaftsschutz differenziert betrachtet werden. Die Darstellung erfolgt in Form von Flächensymbolen, welche den jeweiligen Nutzungen zugeordnet werden.

Darstellung von Verkehrsflächen: Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Flächennutzungsplans sind die Verkehrsflächen, welche für den Straßen-, Schienen-, Rad- und Fußverkehr ausgewiesen werden. Dabei werden divergente Verkehrsarten und -träger berücksichtigt und in Form von Linien- und Symboldarstellungen visualisiert.

Planzeichen und Legende: Zur einheitlichen und verständlichen Darstellung des Flächennutzungsplans werden Planzeichen und eine Legende eingesetzt. Diese erläutern die verschiedenen Flächensymbole und Verkehrslinien sowie Abkürzungen und Bezeichnungen, um eine klare Orientierung zu gewährleisten. Der Flächennutzungsplan beinhaltet neben der kartographischen Abbildung auch schriftliche Festlegungen, welche spezifische Regelungen und Zielsetzungen beschreiben. Diese können beispielsweise Bestimmungen zur Bebauungshöhe und -dichte, Grünflächen, Lärmschutz oder öffentlicher Versorgung beinhalten.

Um eine räumliche Orientierung zu gewährleisten, wird der Flächennutzungsplan in einem bestimmten Maßstab dargestellt. Die zugehörige Legende gibt Auskunft über die Genauigkeit der Darstellung und erläutert den Maßstab.

Eine planungsrechtliche Bindungswirkung kommt dem Flächennutzungsplan zu, welcher als Basis für die Erstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Maßnahmen dient. Es ist wichtig, dass der Plan regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird, um den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen des Planungsgebiets gerecht zu werden.

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